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Personen mit besonders gefährlichen Berufen und Berufstätigkeiten werden meist von den Versicherern abgelehnt oder erhalten ggf. nur eingeschränkten Versicherungsschutz in der Freizeit. Hierzu gehören zum Beispiel: Artisten, Akrobaten, Atomrisiken, Bergführer, Berufssportler, Berufstaucher, Berufe im Umgang mit explosiven Stoffen, Besatzungen von Ölplattformen, Bewachungspersonal im Personenschutz, Dachdecker, Feuerwerker, Flugrisiken aller Art, Gerüstbauer, Kriegsteilnehmer, Lizenzsportler, Pyrotechniker, Rennfahrer, Rennreiter, Schiffsbesatzungen, Sprengpersonal, Stuntman, Tierbändiger, Vertragssportler |
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Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschliesslich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer. zur Startseite von www.unfallversicherung-im-versicherungsvergleich.de |
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